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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

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Wir beraten Sie ausführlich und kompetent. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Sie können zu uns kommen, wir besuchen Sie aber auch zuhause, wenn Sie dies möchten.

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Grundsätzlich hängen Höhe und Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Dabei wird in fünf Pflegegrade unterschieden. Bei Grad 5 ist der Pflegebedarf am höchsten. Die Leistungen können von der pflegebedürftigen Person ebenso in Anspruch genommen werden wie von pflegenden Angehörigen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit heißt es zur ambulanten Pflege zuhause: „Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen. Tritt der Pflegefall ein, haben Pflegebedürftige die Wahl: Sie können sich für Pflegesachleistungen entscheiden, das sind zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden, oder Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.“

Weitere detaillierte Informationen finden Sie u.a. beim Bundesgesundheitsministerium. Dort erfahren Sie u.a., welche finanzielle Unterstützung Sie in diesem Fall erhalten, welche Beratungsangebote Sie nutzen und wie Sie die Pflege eines Angehörigen mit Ihrem Beruf in Einklang bringen können.

Unsere speziell weitergebildeten Beratungsfachkräfte unterstützen Sie bei einem Pflegegradgespräch mit dem MDK. Diese Leistung ist eine Serviceleistung.